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Dorfzentrum Felben-Wellhausen

Die in dem Jahr 1983 politisch zusammengeschlossenen Gemeinden Felben und Wellhausen besitzen jeder für sich einen historisch kleinen Kern. Das 1991 errichtete Gemeindehaus mit der angegliederten Feuerwehr wurde an der Seitenstrasse der Verbindungsstrasse der beiden Gemeindeteile gebaut. Der Gedanke, die Verwaltung an der Verbindung der beiden Gemeinden zu situieren und damit ein neues Zentrum zu schaffen, ist nachvollziehbar und richtig.
Der Verein "Dorfzentrum Felben-Wellhausen" beabsichtigt, an diesem schon geschaffenen Ort eine Stärkung dieses Zentrums zu schaffen.
Während des Entwurfsprozesses wurde schnell klar, dass zu diesem Zentrum ganz wichtig ein identitätsstiftender Platz gehört, der für sich das Zentrum definiert. Weiter im Entwurfsprozess wurde klar, dass die zur Verfügung stehende Parzelle 253 städtebaulich diesen Platz nicht eindeutig und kraftvoll definieren kann. Daraus resultiert unser Vorschlag, die Parzelle 69 der Gemeinde mit dem darauf liegenden Jugendtreff mit einzubeziehen, eine geordnete Aussenraumgestaltung zu schaffen, die Synergien zwischen Ortsgemeinde und dem Verein "Dorfzentrum Felben-Wellhausen" zu nutzen.
Die Baukörper, von der Tiefe und der Höhe her in der gleichen Abmessung, beruhigen die sehr heterogene Umgebung. Um diese Beruhigung zu verstärken, wurde bewusst auf ein Attikageschoss verzichtet. Im Grundriss wurde ein System entwickelt, dass in der gleichen Tiefe Wohnungen, Alterswohnungen oder ein Altersheim beinhalten können. Durch diesen Ansatz kann in der weiterführenden Planung noch diskutiert werden, in welcher Anzahl welche Wohnungen benötigt werden.
Die in der Wettbewerbsausschreibung geforderte Ausnutzung ist auf der Parzelle 253 baurechtlich nahezu nicht möglich. Wenn die Baumassen in der geforderten Ausnutzung auf der Parzelle 253 verteilt werden, entsteht vor allem kein Freiraum. Durch den Einbezug der Parzelle 69 wird der nördlich gelegene Freiraum in die Mitte der geplanten Bebauung gelegt, die zu gedrängte Masse der Parzelle 253 in den Norden der Parzelle 69. Durch diesen Abtausch werden die baurechtlichen Abstände eingehalten. Ebenfalls eingehalten wird die geforderte Ausnutzung.